Die Behandlungskosten in meiner Privatpraxis werden nur von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet.
Die Honorierung meiner Behandlungen durch Selbstzahler orientiert sich an der „Gebührenordnung für Ärzte“ und wird vor Behandlungsbeginn vereinbart.
Hinweis für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:
Beratungen in der allgemeinen Sprechstunde müssen bei den Kostenträgern nicht beantragt werden, für psychotherapeutische Behandlungen hingegen ist eine Antragstellung erforderlich. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.